07. Juni 2025

Einführung des Amts einer Nachtbürgermeister*in

Die Kreismitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Köln möge den folgenden Antrag
beschließen und in der nächsten Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Köln einbringen.

Einführung des Amts eine*r Nachtbürgermeister*in

Köln will eine offene, lebendige Stadt sein und ist stolz auf Karneval und
Clubszene. Gleichzeitig reagiert die Verwaltung harsch auf Feiernde: Das
Verweilverbot am Brüsseler Platz wurde zu Recht vor Gericht gekippt, aber das
Thema damit nicht vom Tisch: Nun gilt dort ein Alkoholverbot. Auch an der
Schaafenstraße und damit einem zentralen queeren Ort in Köln sollen ähnliche
Maßnahmen folgen.

Immer wieder treffen unterschiedliche Interessen aneinander: Anwohner*innen, die
durch nächtlichen Lärm, Alkoholkonsum und Verschmutzung gestört werden,
Gastronomie und Clubs, die mit ihren Gewerben Menschen einen Raum zu Feiern
geben. Zu oft werden Konflikte aber nur aus ordnungsrechtlicher Perspektive
gesehen, das Nachtleben spielt keine Rolle.

Nachdem in Ehrenfeld immer mehr Clubs verdrängt wurden, gibt es nun einen
Schutzraum für Kulturräume in Ehrenfeld – eine Maßnahme für den Erhalt von
Clubkultur statt den Geldinteressen eines Großinvestors. Das ist positiv. Aber
es hat zu lange gedauert, das zu erreichen. Clubs sind ein wichtiger Bestandteil
der kölschen Kultur, und müssen gesondert geschützt werden. Auch sie brauchen
eine Interessenvertretung.

Das wollen wir mit der Einführung des Amts eine*r Nachtbürgermeister*in bzw.
eine*r Nachtbeauftragten erreichen.

Der/die Nachtbeauftragte ist zugleich Interessenvertretung und
Koordinierungsstelle:

Er/Sie ist Ansprechpartner*in für die Belange von Veranstalter*innen,
Gastronom*innen und Kulturschaffenden. Die Nachtkultur findet in der/dem
Nachtbeauftragten eine einheitliche Stimme, die sonst gegen Ordnungs- und
Sicherheitsinteressen oft untergeht.

Der/die Nachtbeauftragte soll zudem als Vermittlungsperson zwischen Gastronomie,
Veranstalter*innen, Kulturschaffenden, Anwohner*innen, Verwaltung, Sicherheits-
und Ordnungsdiensten und der Politik fungieren. Unterschiedliche Interessen
können so sorgfältig abgestimmt werden und Konflikte von vornherein vermieden
werden. Die Nachtbürger*in fördert dadurch die Kultur, die Gastronomie und das
Nachtleben in friedlicher Zusammenarbeit. Mit der/dem Nachtbeauftragten als
zentraler Anknüpfungspunkt können zudem gesamtheitliche Konzepte und Lösungen
für Kultur geschaffen werden, ohne Verantwortlichkeiten aufzusplittern.

Beispielhaft könnten die Aufgabenfelder des/der Nachtbeauftragten umfassen:

  • Moderation eines Runden Tisches Kölner Nachtleben
  • Moderation eines Runden Tisches Sicherheit und Awareness im Kölner
    Nachtleben
  • Konfliktmediation zwischen Betroffenen
  • Entwicklung eines Kulturgesamtkonzepts und Umsetzung von Pilotprojekten

Die Position des/der Nachtbürgermeister*in existiert bereits in vielen Städten:
In Amsterdam gibt es das Amt bereits seit 2003, aber auch unsere Nachbarstädte
Bonn, Dortmund, Aachen und Wuppertal haben gute Erfahrungen gemacht. Lasst uns
unserem Anspruch als Metropole gerecht werden und unsere Nachtkultur schützen.

Zur Stärkung der Club- und Nachtkultur werden bestehende unabhängige
Interessenvertretungen strukturell eingebunden und institutionell sowie
finanziell durch die Stadt Köln gefördert.
Sie übernehmen eine aktive Rolle in der konzeptionellen Ausgestaltung sowie der
kontinuierlichen Begleitung der Arbeit der Nachtbeauftragten und sichern so eine
kulturorientierte Perspektive in Verwaltung und Praxis.
Zudem setzt sich die Stadt für eine steuerliche Entlastung sowie für die
Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte ein.