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26. Januar 2012

Die GJK unterstützt offenen Brief an die Landesregierung in NRW

Liebe Landesregierung, seit 2006 muss für einen Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einmalig 30€ bezahlt werden. Diese Regelung wurde damals von der schwarz-gelben Regierung erstellt. Zur Zeit werden in zwölf der sechzehn Bundesländer solche Gebühren erhoben. Unserer Meinung nach schränkt die Kirchenaustrittsgebühr die negative Religionsfreiheit ein. Eine Mitgliedschaft in einer Kirche ist ein Bekenntnis […]

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